Einladung zur außerordentl. Mitgliederversammlung

Einladung zur außerordentl. Mitgliederversammlung

09.04.2019

am Dienstag, 07. Mai 2019 um 19.00 Uhr

                                                                                              Hattingen, im April 2019

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am

Dienstag, 07. Mai 2019 um 19.00 Uhr

im Lokal "Haus Geldmann", Essener Str. 27, in Hattingen-Niederwenigern statt.

 

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Anwesenheit, der Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit
  3. Bau und Finanzierung einer Geschäftsstelle
  4. Kunstrasenerneuerung 2019
  5. Neue Seniorenordnung
  6. Satzungsänderung
  7. Anfragen, Mitteilungen

Anträge an die außerordentliche Mitgliederversammlung bittet der Vorstand bis zum 24.04.2019 an den Vorsitzenden Theo Schlüter unter der unten angegebenen Anschrift zu richten.

 

Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein!

 

Mit sportlichem Gruß

Theo Schlüter

1. Vorsitzender 

 

Anschrift:

1.Vorsitzender Theo Schlüter – Essener Str. 63 – 45529 Hattingen – Telefon 0170-2274641

 

 

Satzungsauszug der geplanten Veränderungen:

§ 7 Organe des Vereins

        Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der Erweiterte Vorstand
  • der Jugendausschuss
  • der Seniorenausschuss  -  NEU
  • der Ältestenrat


§ 13 Aufgaben des Vorstandes  -  Änderung

Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand beaufsichtigt die Tätigkeit aller Mitarbeiter, Arbeitskreise und Ausschüsse.

Der Vorstand ist berechtigt, Mitarbeiter bei grober Verletzung ihrer Aufgaben oder der Interessen des Vereins von ihrer Tätigkeit zu entbinden.

Für zwischen den Mitgliederversammlungen ausscheidende Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse oder der Abteilungsleitungen kann der Vorstand kommissarische Ernennungen vornehmen.

Sollten beide Vorsitzende ausscheiden, so hat ihre Neuwahl durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Der Vorstand ist bei Anwesenheit eines Vorsitzenden und mindestens dreier weiterer Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.


§ 16 Jugend- und Seniorenausschuss  -  Erweiterung

  • Aufgaben des Jugendausschusses (Fußball)

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung, der Jugendcharta sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Der Jugendausschuss ist dem Vorstand hinsichtlich Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht verantwortlich.

  • Aufgaben des Seniorenausschusses (Fußball)

Der Seniorenausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Seniorenordnung sowie der Beschlüsse der Senioren-Abteilungsversammlung. Die Seniorenabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Der Seniorenausschuss ist dem Vorstand hinsichtlich Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht verantwortlich.


§ 22 Datenschutz  -  NEU

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
  2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
    - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
    - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
    - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
    - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
    - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
    - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
  3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  4. Die Datenschutzerklärung ist veröffentlicht auf der Vereins-Homepage unter:
    www.sfn24.de – Rubrik Datenschutz.

 § 23 Inkrafttreten
          (Dieser Parapgraph verschiebt sich durch Einfügen von
          Paragraph "Datenschutz" numerisch um eine Position nach
          hinten)



Die komplette Satzung (inkl. der hier oben in fett aufgeführten geplanten Veränderungen) gibt es hier zum Download.

Für die, die es schon vorab interessiert: die vorbereitete Seniorenordnung.

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