Hattingen, im April 2019
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am
Dienstag, 07. Mai 2019 um 19.00 Uhr
im Lokal "Haus Geldmann", Essener Str. 27, in Hattingen-Niederwenigern statt.
Tagesordnung:
Anträge an die außerordentliche Mitgliederversammlung bittet der Vorstand bis zum 24.04.2019 an den Vorsitzenden Theo Schlüter unter der unten angegebenen Anschrift zu richten.
Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein!
Mit sportlichem Gruß
Theo Schlüter
1. Vorsitzender
Anschrift:
1.Vorsitzender Theo Schlüter – Essener Str. 63 – 45529 Hattingen – Telefon 0170-2274641
Satzungsauszug der geplanten Veränderungen:
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
§ 13 Aufgaben des Vorstandes - Änderung
Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand beaufsichtigt die Tätigkeit aller Mitarbeiter, Arbeitskreise und Ausschüsse.
Der Vorstand ist berechtigt, Mitarbeiter bei grober Verletzung ihrer Aufgaben oder der Interessen des Vereins von ihrer Tätigkeit zu entbinden.
Für zwischen den Mitgliederversammlungen ausscheidende Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse oder der Abteilungsleitungen kann der Vorstand kommissarische Ernennungen vornehmen.
Sollten beide Vorsitzende ausscheiden, so hat ihre Neuwahl durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erfolgen.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit eines Vorsitzenden und mindestens dreier weiterer Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
§ 16 Jugend- und Seniorenausschuss - Erweiterung
Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung, der Jugendcharta sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Der Jugendausschuss ist dem Vorstand hinsichtlich Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht verantwortlich.
Der Seniorenausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Seniorenordnung sowie der Beschlüsse der Senioren-Abteilungsversammlung. Die Seniorenabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Der Seniorenausschuss ist dem Vorstand hinsichtlich Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht verantwortlich.
§ 22 Datenschutz - NEU
§ 23 Inkrafttreten
(Dieser Parapgraph verschiebt sich durch Einfügen von
Paragraph "Datenschutz" numerisch um eine Position nach
hinten)
Die komplette Satzung (inkl. der hier oben in fett aufgeführten geplanten Veränderungen) gibt es hier zum Download.
Für die, die es schon vorab interessiert: die vorbereitete Seniorenordnung.